1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Signwire Media, Inhaber Volker Burhoff, Am Lindenkreuz 43, 50259 Pulheim (nachfolgend „Signwire“) und ihren Auftraggebern über Marketing und Vertrieb im Auftrag: Einrichtung und Betreuung von Werbeanzeigen, Anfrageseiten und automatisierten Antworten, Nachfassen und Terminierung von Interessenten des Auftraggebers, E-Mail-Kommunikation mit dessen Interessenten und Bestandskunden sowie, soweit beauftragt, die telefonische Ansprache gewerblicher Zielkunden des Auftraggebers.
Signwire erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Der Auftraggeber bestätigt, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Das Vertragsverhältnis richtet sich nach dem mit jedem Auftraggeber geschlossenen Dienstleistungsvertrag und seinen Anlagen (Angebot, Bauplan, Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung). Weichen Dienstleistungsvertrag und diese Bedingungen voneinander ab, geht der Dienstleistungsvertrag vor. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Signwire ihnen schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Nach einem Erstgespräch erhält der Auftraggeber ein schriftliches Angebot (Bauplan) mit Bausteinen, Vergütung, Mindestlaufzeit und empfohlenem Werbebudget. Das Angebot gilt 14 Tage. Der Vertrag kommt zustande, wenn beide Seiten den Dienstleistungsvertrag unterzeichnen oder der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt.
Die Einrichtung beginnt nach Eingang der Einrichtungsvergütung, sobald die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unterzeichnet ist und die Mitwirkungsleistungen nach Abschnitt 5 vorliegen.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Dienstleistungsvertrag. Mögliche Bausteine sind:
- bezahlte Anzeigen bei Meta und Google im Werbekonto des Auftraggebers;
- eine Anfrageseite mit Vorab-Fragen;
- automatisierte Sofortantwort und Terminbuchung;
- Rückruf, Qualifizierung, Nachfassen und Terminierung eingehender Anfragen;
- E-Mail-Strecken für Interessenten und Bestandskunden;
- Pflege des Google-Unternehmensprofils und Bewertungsanfragen;
- telefonische Ansprache gewerblicher Zielkunden des Auftraggebers in Deutschland.
Signwire kontaktiert Privatpersonen nur, wenn diese beim Auftraggeber angefragt, auf seine Werbung reagiert oder in die Kontaktaufnahme eingewilligt haben. Eine telefonische oder elektronische Kaltansprache von Verbrauchern findet nicht statt. Gewerbliche Zielkunden spricht Signwire telefonisch nur in Deutschland und nur im Rahmen von § 7 Abs. 2 UWG an.
Signwire schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere schuldet Signwire keine bestimmte Zahl an Anfragen, Terminen oder Aufträgen und keinen bestimmten Umsatz; ausbleibende Ergebnisse sind kein Mangel. Ob Interessenten beauftragen, hängt auch von Angebot, Preis, Kapazität und Marktlage des Auftraggebers ab.
Signwire erbringt die Leistungen durch ihren Inhaber, ihre Mitarbeiter und, soweit erforderlich, durch sorgfältig ausgewählte Dienstleister, und bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Leistungen Dritter (Werbeplattformen, Telefonie, Terminbuchung, Hosting) unterliegen deren Nutzungsbedingungen; Signwire hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, Freigaben oder Regeländerungen.
4. Handeln im Auftrag des Auftraggebers
Signwire tritt gegenüber Interessenten und Kunden des Auftraggebers erkennbar in dessen Auftrag auf. Signwire beantwortet Anfragen und vereinbart Termine im Rahmen der vom Auftraggeber freigegebenen Informationen, gibt aber keine Preiszusagen ab und schließt keine Verträge im Namen des Auftraggebers, sofern der Dienstleistungsvertrag nichts anderes bestimmt. Verträge mit Kunden des Auftraggebers kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Kunden zustande. Signwire nimmt kein Geld von Kunden des Auftraggebers entgegen.
5. Mitwirkung und Werbebudget
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig bereit, was die Leistung braucht: Angaben zu Leistungen, Gebiet und Kapazität, Bild- und Textmaterial mit den nötigen Nutzungsrechten, Zugang zu Werbekonten, Google-Unternehmensprofil, Kalender und Domain sowie einen Ansprechpartner, der Rückfragen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen beantwortet. Der Auftraggeber gibt jede Anzeige, jede Seite und jede automatisierte Nachricht vor der Veröffentlichung frei; ohne Freigabe geht nichts live. Vereinbarte Termine nimmt der Auftraggeber selbst wahr und erbringt seine Leistung gegenüber seinen Kunden selbst.
Werbekonten laufen auf den Namen des Auftraggebers mit seinem eigenen Zahlungsmittel. Das Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform; Signwire legt es weder aus noch berechnet es weiter. Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Werbung und seine Unterlagen keine unbelegten Ergebnisversprechen enthalten und dass für E-Mail-Werbung an seine Bestandskunden die Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG vorliegen oder Einwilligungen nachgewiesen werden können.
6. Anrufe, Sperrliste und Aufzeichnung
Telefonate führt Signwire von Hand, eine Nummer nach der anderen, ohne automatische Wählsysteme und ohne vorab aufgezeichnete Ansagen. In jedem Gespräch nennt Signwire, wer anruft und in wessen Auftrag. Wer nicht mehr kontaktiert werden möchte, kommt sofort auf die Sperrliste von Signwire; diese Sperre gilt über alle Auftraggeber hinweg. Gespräche werden nicht aufgezeichnet, es sei denn, alle Gesprächsteilnehmer haben vorher ausdrücklich eingewilligt (§ 201 StGB).
7. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus Angebot und Dienstleistungsvertrag und besteht aus:
- einer einmaligen Einrichtungsvergütung, vollständig zahlbar vor Beginn der Arbeit;
- einem festen monatlichen Betrag für Betreuung, Nachfassen und Terminierung, zahlbar monatlich im Voraus;
- gegebenenfalls einmaligen Vergütungen für zusätzlich beauftragte Bausteine laut Angebot.
Das Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung (Abschnitt 5). Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Auftraggeber mit Sitz in Österreich oder der Schweiz fällt keine deutsche Umsatzsteuer an; die Steuerschuld geht nach den dort geltenden Vorschriften auf den Auftraggeber über. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug darf Signwire die Leistung nach Mahnung aussetzen und laufende Anzeigen pausieren.
8. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit von drei oder sechs Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mit Vertragsende übergibt Signwire dem Auftraggeber die Zugänge zu Anfrageseite, Automatisierungen und Kalender, soweit sie nicht ohnehin auf seinen Namen laufen, sowie die Liste der Anfragen mit Status und Gesprächsergebnissen. Daten des Auftrags löscht Signwire nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung; Einträge der Sperrliste bleiben erhalten, um die Rechte der Betroffenen zu wahren.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende. Signwire nennt den Auftraggeber nur mit seiner Zustimmung in Textform als Referenz.
Soweit Signwire personenbezogene Daten von Interessenten und Kunden des Auftraggebers verarbeitet, geschieht dies im Auftrag des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die in Fragen des Datenschutzes vorgeht und die zugelassenen Unterauftragsverarbeiter nennt. Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit seiner Werbung und die Einwilligungen seiner Kunden; Signwire führt die Kontaktnachweise. Wie Signwire mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in unserer Datenschutzerklärung.
10. Haftung
Signwire haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Signwire nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Außer in den Fällen des ersten Absatzes ist die Haftung von Signwire insgesamt auf die Vergütung begrenzt, die der Auftraggeber in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an Signwire gezahlt hat.
Signwire haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangene Aufträge, entgangenen Gewinn oder Umsatz, für das vom Auftraggeber an Plattformen gezahlte Werbebudget und nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Regeländerungen von Plattformen Dritter. Der Auftraggeber stellt Signwire von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Angaben, Materialien, Einwilligungen oder Leistungen beruhen, es sei denn, Signwire hat die Freigabe des Auftraggebers überschritten oder die Regeln in Abschnitt 6 verletzt.
11. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Diese Bedingungen und jeder Vertrag mit Signwire unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Auftraggeber ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Köln.
Änderungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Bei Fragen zu diesen Bedingungen erreichen Sie uns unter info@signwire-media.com.
12. Zusatzbedingungen Solar-Terminstrecke
Geltung. Diese Zusatzbedingungen gelten nur für das Angebot „Solar-Terminstrecke“ auf signwire-media.com/solar. Für dieses Angebot gehen sie den übrigen Abschnitten dieser AGB vor.
Laufzeit. Der Vertrag läuft zunächst 90 Tage und danach monatlich weiter. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage.
Werbebudget. Das Werbebudget beträgt mindestens 6.500 Euro im Monat. Der Auftraggeber zahlt es direkt an die Werbeplattformen.
Garantie. Kommen in den ersten 30 Tagen ab Start der Anzeigen weniger als 30 qualifizierte Termine zustande, erstattet Signwire das erste Monatshonorar. Qualifiziert ist ein Termin, wenn der Interessent selbst angefragt hat, Eigentümer ist und den Termin bestätigt hat.
Voraussetzungen. Die Garantie gilt, wenn die Anzeigen durchgehend mit dem vereinbarten Budget liefen und der Auftraggeber Zugang und Freigaben rechtzeitig gegeben hat.
Grenzen. Das Werbebudget wird nicht erstattet. Darüber hinaus sagt Signwire keine bestimmte Zahl an Anfragen oder Terminen und keinen bestimmten Umsatz zu.